Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alesheim im Bereich nördlich des Ortsteils Alesheim. Die Änderung umfasst die Herausnahme der Wohnbaufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 490 (Teilfläche) und 491 (Teilfläche), Gemarkung Alesheim sowie die flächengleiche Neuausweisung einer Wohnbaufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 486 (Teilfläche), 487 (Teilfläche) und 488 (Teilfläche), Gemarkung Alesheim.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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