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öffentlich


Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Hörlbacher Weg" in Ellingen;
Beteiligung der Gemeinde Alesheim nach § 4 Abs. 1 BauGB




Beschluss:
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Hörlbacher Weg" der Stadt Ellingen erhebt die Gemeinde Alesheim keine Einwände.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal
Hauptstraße 37, 91802 Meinheim
Tel.: 09146 94294-0
E-Mail: info@vgem-altmuehltal.de
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