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öffentlich


Erlass einer Vorkaufssatzung für die Gemarkung Trommetsheim




Beschluss:
Der Gemeinderat Alesheim erlässt für die Gemarkung Trommetsheim aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB den vorliegenden Entwurf einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts als Satzung.
Sie soll mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.
Der Satzungstext, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Gegenstimmen: Gemeinderatsmitglied Wenderlein Andreas

 



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Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal
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Tel.: 09146 94294-0
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