Erlass einer Vorkaufssatzung für die Gemarkung Trommetsheim
Beschluss:
Der Gemeinderat Alesheim erlässt für die Gemarkung Trommetsheim aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB den vorliegenden Entwurf einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts als Satzung.
Sie soll mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.
Der Satzungstext, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Gegenstimmen: Gemeinderatsmitglied Wenderlein Andreas
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