Der Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alesheim vom 19.01.2024 für die Herausnahme sowie die flächengleiche Neuaufnahme einer Wohnbaufläche im Ortsteil Alesheim wird vom Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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